Berufsrecht und Pflichten der Rechtsanwälte

22 Januar 2019
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt steht für einen juristischen Beistand. Zusammen mit den Patentanwälten, den Steuerberatern, den Wirtschaftsprüfern und anderen gehören die Rechtsanwälte den freien Berufen an. Das Anwaltsrecht befasst sich institutionell seit 1988 mit allen Angelegenheiten des Berufes Rechtsanwalt. Rechtsanwälte, beispielsweise die Lorenz & Strobl Rechtsanwälte, die nur kleine Mandate betreuen werden als Titularanwälte bezeichnet. Diese Berufsbezeichnung wird entweder aus Imagegründen geführt oder um in ein Rechtsanwaltsversorgungswerk aufgenommen zu werden und hier Altersvorsorgungsansprüche erwerben zu können.   

Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes besteht darin, seinem Mandanten mithilfe von rechtsstaatlichen Mitteln sein Recht durchzusetzen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können sie grundsätzlichen jeden beraten, sofern sie nicht vorher im gleichen Streitfall die Gegenseite beraten oder vertreten haben. Der Rechtsanwalt berät seinen Auftraggeber über die Rechtslage und seine Chancen den Rechtsstreit zu gewinnen. Er muss den Mandanten über die Möglichkeiten einer Beweissicherung, sowie anfallende Gebühren und das Kostenrisiko aufklären.   

Jeder Staatsbürger ist berechtigt, sich in einem Verfahren vor einer Behörde oder dem Gericht vertreten zu lassen. Bei Strafprozessen oder Bußgeldverfahren treten Rechtsanwälte als Verteidiger auf. Bei Zivilprozessen vor dem Landgerichten, Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof besteht die Verpflichtung, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Entsprechendes gilt für andere Verfahrensarten bei den höheren Gerichten.   

Um die Zulassung als Rechtsanwalt zu erhalten, ist die Befähigung zum Richteramt erforderlich. Dies liegt grundsätzlich bei einer Ausbildung zum Volljuristen vor. Die Rechtsanwaltskammer ist für die Zulassung von Anwälten zuständig. Der Anwalt muss im Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragen sein. Er ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, und das Vorhandensein einer Kanzlei nahzuweisen.   

Der Rechtsanwalt legt vor der Rechtsanwaltskammer seinen Diensteid ab. In diesem verpflichtet er sich dazu, die verfassungsmäßige Rechtsordnung zu pflegen und die Pflichten des Rechtsanwalts mit großer Sorgfalt zu erfüllen. Bei Berufsverstößen kann die zuständige Rechtsanwaltskammer die Zulassung entziehen.   

Rechtsanwälte üben einen freien Beruf aus. Für sie gilt das anwaltliche Berufsrecht, die gesetzlichen Regelungen hierfür sind die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Beruf zählt zu den Kammerberufen, zuständig ist die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer. Alle Anwälte sind Pflichtmitglieder. Die Rechtsanwaltskammern überwachen beispielsweise die Einhaltung des Berufsrechts.  Der Anwalt ist eine laut § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges „Organ der Rechtspflege." Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt nicht nur gegenüber seinem Mandanten, sondern auch gegenüber der Rechtsordnung verpflichtet ist. So ist er ein dem Richter und Staatsanwalt gleichgestelltes Organ der Rechtspflege. Aus diesem Grund darf der Anwalt beispielsweise nicht bewusst die Unwahrheit vertreten. Er darf auch kein Mandat vertreten, wenn er bereits die Gegenseite wegen des gleichen Rechtsstreites vertreten hat. Der Rechtsanwalt hat sowohl eine Schweigeplicht als auch eine Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist verfassungsrechtlich geschützt.