Die Übergabsverträge und ihr Nutzen

24 Juli 2020
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Übergabsverträge sind das Gegenstück zum Testament. Der große Unterschied: Sie werden geschlossen, solange der Übergeber noch lebt. Sie regeln daher die Erbfolge noch zu Lebzeiten. Praktisch bedeutet das: Der Übergeber übergibt Gegenstände, Immobilien oder Wertsachen direkt an die gewünschten Personen. Häufig dienen solche Übergabsverträge aber nicht nur der reinen Übergabe, sondern sind noch mit weiteren Vereinbarungen verbunden. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Haus oder eine Wohnung übergeben wird. Der Übergeber behält sich aber ein Wohnrecht auf Lebenszeit vor. Entscheidend ist, dass im Übergabevertrag genau geregelt es, welche Gegenstände übergeben werden und welche weiteren Verpflichtungen dafür erfüllt werden sollen. Wichtig: Werden Grundstücke oder Immobilien übergeben, dann muss ein Notar die Übergabe beurkunden, bspw. DER NOTAR - Mag. Bertold Hauser.

Die genaue Formulierung ist bei Übergabeverträgen entscheidend. Grundsätzlich werden Übergabeverträge meist für Immobilien, Grundstücke oder Wertgegenstände abgeschlossen. Doch auch Firmen oder jegliches anderes Eigentum kann übergeben werden. Sind die Übergabeverträge sehr komplex, dann sollte unbedingt auf eine präzise Trennung geachtet werden, um Missverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen. Außerdem sollte ein exakter Stichtag genannt werden, an dem das Eigentum übergeben wird.

Ferner ist der richtige Zeitpunkt der Übergabe wichtig. Der Übergeber sollte weder zu jung noch zu alt sein. Auch für den Fall, dass sich das Verhältnis zwischen Übergeber und Übernehmer verschlechtert, sollten Vorkehrungen, zum Beispiel durch die Möglichkeit einer Rückabwicklung, getroffen werden. Und schließlich gilt die Situation zu bedenken, dass der Übernehmer vor dem Übergeber stirbt.

Die Vorteile eines Übergabevertrags

Einer der größten Vorteil des Übergabevertrags ist sicherlich, dass er Erbstreitigkeiten verhindern kann. Noch zu Lebzeiten wird das Eigentum des Übergebers aufgeteilt, Missverständnissen kann damit vorgebeugt werden.

Kinder oder andere, dem Übergeber nahestehende Personen können von Übergabsverträgen profitieren, wenn sie selbst finanziell nicht abgesichert sind. Wird beispielsweise ein Haus, eine Wohnung oder eine andere Immobilie übergeben, kann das eine Grundlage für die eigene Existenz sein. Werden andere Wertgegenstände übergeben, zum Beispiel ein Auto oder Schmuck, dann kann auch dies eine gute Möglichkeit für die Begünstigten sein, um sich finanziell abzusichern.

Auch der Übergeber kann in diesem Szenario Nutznießer sein. So kann im Rahmen der Übergabe eine Pflegeverpflichtung vereinbart werden. So kann der Erblasser sicher sein, dass er im Alter und gegebenenfalls als Pflegefall versorgt ist.

Die Nachteile eines Übergabevertrags

Die Nachteile liegen auf der Hand: Der Erblasser "verliert" noch zu Lebzeiten sein Eigentum und unter Umständen seinen Wohnsitz. Nachteile können dadurch ausgeglichen werden, dass dem Übergeber ein Wohnrecht zugesprochen wird.

Zudem kann sich das Verhältnis zu dem Übernehmer über die Jahre verändern. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn der Übergabevertrag früh geschlossen wird. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass der Übernehmer seinen Verpflichtungen doch nicht nachkommt.