Der Umfang des Strafrechtes

23 Marz 2021
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Jeder Mensch wird wohl im Laufe seines Lebens zumindest einmal eine Handlung vollziehen, die gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Kurz vor einer Fußgängerampel über die Straße zu gehen, um Zeit zu sparen oder auf der falschen Straßenseite mit dem Fahrrad zu fahren sind zwei Beispiele, die wohl viele Menschen schon getan haben.

Sofern kein Unfall geschieht, bleibt es meist bei einer Verwarnung oder einem Ordnungsgeld. Es gibt aber auch Verstöße gegen das Gesetz, welche nicht mit so einer vergleichsweise leichten Strafe abgeklungen sind. Das Strafrecht verhandelt hierbei über die höchst möglichen Strafen.


Wie grenzt sich das Strafrecht ab?

Es gibt für alle Bereiche des Alltags ein Rechtsgebiet. Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht sind nur einige davon. In allen diesen Kategorien kann es aber auch zu Fällen kommen, in denen Straftaten begangen werden. Damit findet automatisch auch das Strafrecht Anwendung. Wenn ein Elternteil die Kinder misshandelt oder jemand betrunken Auto fährt und dabei jemanden schwer verletzt, so sind diese Taten mit teils hohen Strafen belegt.

Je nach Schwere des Gesetzesverstoßes können Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen am Ende der Verhandlung stehen, sofern die Tat bewiesen werden kann. Dabei hängt die Strafe nicht nur von der Tat ab, sondern auch von den Umständen, dem Motiv und der Reue des Täters ab. All das kann in das Urteil einfließen. Auch vorherige Straftaten könnten die Strafe erhöhen. Es ist also ein Recht, dass sich in alle andere Rechtsbereiche ausbreiten und dort genutzt werden kann, wo die Schwere der Taten eine Strafe im Sinne des Gesetzes fordern.


Wie wird es durchgesetzt?

Es existieren auch Richter und Staatsanwälte, die sich auf die verschiedenen Gebiete des Rechtes spezialisiert haben und diese regelmäßig verhandeln. Ein Strafgericht wird auch von einem meist erfahren Richter geleitet und die Anklage erfolgt durch den Staatsanwalt. Eine Klage findet in aller Regel statt, wenn die Ermittlung der Polizei Beweise hervorgebracht hat, die von der Staatsanwaltschaft als hinreichend angesehen werden.

In dem Fall wird der Beklagte darüber informiert, dass eine Verhandlung stattfindet und welcher Straftat er angeklagt wird. Je nach Anschuldigung kann auch eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Vor allem, wenn die Gefahr besteht, dass der Beklagte die Flucht ergreift oder weiteren Schaden anrichtet.

Bei der Verhandlung hat der Beklagte dann die Möglichkeit sich mit anwaltlicher Unterstützung zu dem Vorwurf zu äußern und es werden mögliche Zeugen angehört. Am Ende steht dann das Urteil, welches bis zu einer langen Gefängnisstrafe ausfallen kann. In manchen Regionen werden besonders schwere Verbrechen sogar mit dem Tode bestraft oder mit einer lebenslangen Haftstrafe. Das Strafrecht entscheidet also darüber, ob einem Menschen möglicherweise die Freiheit entzogen wird oder ob die Strafe milder ausfällt.

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